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Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.
Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.
Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion